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OLG Frankfurt, 06.11.1979 - 20 W 628/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Hamburg, 15.08.1990 - 2 W 49/89
Anforderungen an das Beschwerdeverfahren in einer Wohnungseigentumssache; …
War in der Hauptsache Verfahrensgegenstand ein Hausgeldanspruch der Wohnungseigentümer, so ist bei der Überprüfung der entsprechend § 91 a ZPO ergehenden Kostenentscheidung insbesondere auch dem mutmaßlichen Verfahrensausgang in der Hauptsache besondere Bedeutung beizumessen (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 82; OLG Karlsruhe, Justiz 1986, 22). - OLG Frankfurt, 28.02.1983 - 20 W 8/83
Möglichkeit der Abstimmung eines Teileigentümers über die Jahresabrechnung des …
- OLG Frankfurt, 19.11.1993 - 20 W 376/92
Zustimmung; Versagung; Verweigerung; Wichtiger Grund; Unzumutbarkeit; Erwerber; …
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- OLG Frankfurt, 15.11.1989 - 20 W 338/89
Umfang der Antragsbindung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; …
Es ist anerkannt, daß die Kostenentscheidung nach Erledigung sich am vermutlichen Verfahrensausgang bei streitiger Fortsetzung orientieren kann (OLG Frankfurt OLGZ 80, 82). - OLG Karlsruhe, 11.11.1985 - 11 W 115/85
Bestimmung der Kostentragungspflicht in Wohnungseigentumssachen; Rechtfertigung …
Gerade in Verfahren, bei denen es lediglich um reine Zahlungsansprüche geht, kommt dem mutmaßlichen Verfahrensausgang besondere Bedeutung für die Kostenentscheidung zu (vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 80, 82 ff.). - AG Brandenburg, 06.01.2004 - 52 II 873/03
Ermächtigung durch das Gericht zur Einberufung einer außerordentlichen …
Es ist nämlich anerkannt, dass die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache sich am vermutlichen Verfahrensausgang bei streitiger Fortsetzung orientieren kann (OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1980, Seite 82; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1990, Seiten 419 ff), wobei das erkennende Gericht sich mit einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage begnügen kann (BayObLG, WuM 2001, Seite 143). - BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 10/92
Entlastung des Verwalters als Billigung der Jahresabrechnung
Ist ein Wohnungseigentümer mit Wohngeldzahlungen in Verzug, wird es weithin als angemessene Regelentscheidung angesehen, daß er die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerseite zu erstatten hat (OLG Frankfurt OLGZ 1980, 82/83; OLG Düsseldorf DWE 1987, 101; OLG Hamburg OLGZ 1991, 47/49;… Palandt/Bassenge BGB 52. Aufl. Rn. 4, MünchKomm/Röll BGB 2. Aufl. Rn. 2, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 2, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG Rn. 9, Weitnauer WEG 7. Aufl. Rn. 5 b, jeweils zu § 47 WEG ). - LG Bremen, 11.02.1992 - 2 T 10/92
Entgegenstehen des Betriebes einer Pizzeria in einem Teileigentum gegenüber der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 17.06.1991 - 24 W 6408/90
Erstattung außergerichtlicher Kosten im Falle vorprozessualer Erledigung der …
Nach in der Rechtsprechung allgemein anerkannter Auffassung, der auch der Senat folgt, hat jeder Beteiligte eines Wohnungseigentumsverfahrens die ihm erwachsenen außergerichtlichen Kosten grundsätzlich selbst zu tragen (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1980, 82; BayObLGZ 1965, 283, 290; BayObLGZ MRZ 1981, 287).